Eine Sprachalarmierungsanlage ist Pflicht, wenn sie laut Bauordnung, Sonderbauvorschriften, Brandschutzkonzept oder behördlicher Auflage für ein Gebäude vorgeschrieben ist. Das gilt vor allem für öffentliche Gebäude, Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Verkaufsstätten oder große Immobilien mit hohem Personenaufkommen. Ob eine SAA vorgeschrieben ist, hängt immer von der Gebäudenutzung, der Größe und den brandschutztechnischen Anforderungen ab.